Gebühren und Anmeldung
Sie interessieren Sich für ein Studium im Master of Science in Engineering an der OST? Finden Sie hier Informationen zu Anmeldefristen, Semestergebühren, Finanzierungsmöglichkeiten und Anmeldung.
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Frühlingssemester 2025 mit Beginn 17. Februar 2025:
bis 30. November 2024
Herbstsemester 2025 mit Beginn 15. September 2025:
bis 30. April 2025
Nicht inbegriffen in den Studiengebühren sind Prüfungskosten der internationalen Sprachprüfungen sowie Reise-, Verpflegungs- und Unterhaltskosten im Rahmen von Exkursionen, Blockseminaren etc.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung sowie im Dokument Gebührentarif für Administrativgebühren.
[1] Studierende, die zur Zeit der Erlangung des anerkannten Berufsmaturitätszeugnisses oder gleichwertigen Ausweises Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hatten.
[2] Studierende, welche die Limite der max. abgerechneten Anzahl ECTS-Punkte überschreiten: Bachelor max. 210 ECTS, Master max. 150 ECTS. Die durch eine andere Fachhochschule bereits abgerechneten ECTS (gem. Abbrechungsblatt) werden zu dieser Limite hinzugezählt.
[3] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Melden Sie sich jetzt mit Ihrer Switch edu-ID zum Studium an. Folgen Sie den Schritten der Online-Anmeldung und senden Sie uns zum Schluss die unterschriebene Bestätigung und die Beilagen per Post.
Halten Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen bereit:
Bei Fragen zur Wahl Ihres Campus melden Sie sich bitte bei mse@ost.ch.
Sie wissen noch nicht, wie Sie Ihr Studium finanzieren werden? Prüfen Sie, ob ein kantonales Stipendium für Sie in Frage kommt. Der Master-Studiengang ist Teil der Erstausbildung. Deshalb ist er in der Regel stipendienberechtigt.
Die kantonalen Stipendienstellen beraten Sie zu kantonalen Stipendien, privaten Fonds und Stiftungen.
Möchten Sie Ihr Studium mit einer Nebenbeschäftigung finanzieren, so können Sie es auch in Teilzeit absolvieren. Sie studieren mit verringertem Pensum, arbeiten studienbegleitend maximal 50% und schliessen Ihr Studium zwei bis drei Semester später ab.
Master-Studierende können sich Ihr Studium auch mit einer Anstellung bei einem OST-Institut finanzieren. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich unabhängig von der Zulassung zum MSE bewerben müssen.
Interessiert? Prüfen Sie unsere Stelleninserate auf aktuelle Angebote. Sie können ausserdem eine Initiativbewerbung senden. In diesem Fall bewerben Sie sich bitte direkt bei der Institutsleiterin, beim Institutsleiter.
Sie sind noch unentschlossen, an welchen Instituten Sie sich bewerben möchten? Wenden Sie sich an Ihre Profil-Leiterin oder Ihren Profil-Leiter, um zu klären, welche Stellen zu Ihrem Forschungsgebiet passen.
Sie möchten eine persönliche Beratung durch die Profilleitung?
Julia Niepel
Master-Office
+41 58 257 44 07
mse@ost.ch