Benutzung
Nutzungsregelement des ASLA Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur
Nutzungsregelement des ASLA Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur
Der Sammlungsbestand des Archivs für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA besteht aus Plänen, Akten, Büchern, Dias, Fotos, Filmen, Modellen, Fachzeitschriften und weiteren Archivalien.
1. Archivanfragen
Archivanfragen können telefonisch (+41 58 257 45 19) oder schriftlich (asla@ost.ch) gestellt werden.
2. Archivbenutzung
Die Archivbenutzung erfordert eine Voranmeldung und kann nur unter Aufsicht vor Ort erfolgen. Die Materialien dürfen nach Absprache fotografiert werden. Mit Ausnahme der ausleihbaren Bücher werden Archivalien nicht ausgeliehen.
3. Gebührenordnung / Copyrightgebühren / Reproduktionen
Die Bearbeitung einfacher Anfragen ist gebührenfrei. Aufwändigere Archivrecherchen (ab 1 Stunde Aufwand) oder Recherchen und Arbeiten für kommerzielle Verwendungen werden mit einem Stundensatz von Fr. 120.- / Std. (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Die Kosten für Reproduktionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die kommerzielle Verwendung von Abbildungen werden Copyrightgebühren erhoben, die je nach Verwendungszweck im Einzelfall festgelegt werden. In der Regel betragen diese Fr. 300.- (exkl. MwSt.) pro Abbildung.
Ermässigungen und Ausnahmen:
Materialkosten werden immer in Rechnung gestellt:
4. Quellenangabe
Abbildungen von Archivalien des ASLAs müssen mit der folgenden Quellenangabe in der Bildlegende versehen sein: Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur ASLA. Von der Publikation oder jeglicher anderer Verwendung ist dem Archiv ein Belegexemplar zu überlassen. Die Daten dürfen nur einmalig für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Quellenangabe gilt auch für privat fotografiertes Archivmaterial.
5. Ausleihe
Mit wenigen Ausnahmen gelangen Archivalien nur für Ausstellungszwecke und nur mit Genehmigung der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsarchitektur SLA zur Ausleihe. In Abhängigkeit des Ausleihguts müssen die entsprechenden konservatorischen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Von jedem ausgeliehenen Objekt wird ein hochauflösender Scan erstellt, der vom Leihnehmer zu bezahlen ist. Der Arbeitsaufwand für die Bereitstellung und Rücknahme sowie Versicherungs-, Verpackungs- und Transportkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Leihnehmers. Die Bücher der ASLA Bibliothek sind über NEBIS (www.nebis.ch) ausleihbar. Ein Teil des Bestandes kann nicht ausgeliehen, aber vor Ort eingesehen werden.
6. Das revidierte Nutzungsreglement tritt am 27. März 2018 in Kraft.
Archiv für Schweizer Landschaftsarchitektur (ASLA)
Oberseestrasse 10
CH- 8640 Rapperswil
+41 58 257 45 19
asla@ost.ch