Jobs und Karriere
Blüh auf mit einer Karriere an der OST.
Arbeiten an der OST
An der OST – Ostschweizer Fachhochschule engagieren sich rund 1’500 Mitarbeitende in Lehre, Forschung und Dienstleistung, in der Weiterbildung sowie in der Verwaltung und Administration. Unsere Expertinnen und Experten aus sechs Departementen arbeiten aktuell an über 1'000 Forschungsprojekten zusammen mit Institutionen und Unternehmen. Die OST lehrt praxisorientiert in 21 Bachelor- und Master-Studiengängen sowie in rund 300 Weiterbildungsangeboten. Als innovative Hochschule mit langjähriger Bildungs- und Forschungstradition geben wir unseren Mitarbeitenden Raum für ihre berufliche und persönliche Entfaltung.
Unsere Standorte in Buchs, St.Gallen und Rapperswil sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen. Die OST stellt ihren Mitarbeitenden moderne Arbeitsplätze zur Verfügung – mit direktem See-Anstoss (Rapperswil), mitten im Stadtzentrum (St.Gallen) und mit Blick auf die Berge (Buchs).
Unsere Werte
Die OST steht für Offenheit, Wertschätzung, Vielfalt und Professionalität. Gemeinsam wollen wir eine nachhaltige Zukunft gestalten. Partizipation schreiben wir gross. Mitarbeitende werden in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse einbezogen. So auch in die Erarbeitung dieser Kernwerte.
Benefits
Mitarbeitende der OST profitieren unter anderem von folgenden Benefits:
- Flexible Arbeitszeiten
- Home-Office Möglichkeiten
- Verpflegungsangebot mit vergünstigten Preisen
- Beitrag Pensionskasse Arbeitgeberin 56%/Arbeitnehmer/in 44%
- Treueprämie
- Ausserordentliche Leistungsprämie
- Zulage bei Geburt eines Kindes
- Private Zusatzversicherung bei Unfall
- Vielfältige Möglichkeiten zur Fortbildung
- Pauschale für Nutzung private Mobiltelefonie
- Vergünstigte Mobile Abos bei Swisscom und Sunrise
- Dienstreisen öV in der 1. Klasse
- Parkplätze (Auto und Velo) an allen Standorten
- Kostenlose Nutzung der OST-Bibliothek
- Kostenlose Mitgliedschaft bei AlumniOST
- Umfangreiches kostenloses bzw. vergünstigtes Sportangebot
- Erwerb von gebrauchter Hardware zu attraktiven Preisen
- Prämienrabatt auf SWICA-Zusatzversicherungen
- 5% Vergünstigung auf BOA Lingua Sprachkurse
- 15% Rabatt auf Tickets der SC Rapperswil-Jona Lakers
Anstellungsbedingungen
Arbeitszeit
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche (Pensum 100%).
Der Lehrkörper arbeitet im Rahmen einer Jahresarbeitszeit. Für alle anderen Funktionskategorien gilt das Gleitzeitmodell gemäss Absprache mit der vorgesetzten Person.
Jahresarbeitszeitmodell / Persönliche Leistungsvereinbarung (PLV)
Für Professorinnen/Professoren sowie Dozentinnen/Dozenten - weitere Personalkategorien sind möglich - wird ein Jahresarbeitszeitmodell angewendet. Das Jahresarbeitszeitmodell basiert auf dem Prinzip, dass die zu erbringenden Arbeitsleistungen im Rahmen einer persönlichen Leistungsvereinbarung (PLV) zwischen der vorgesetzten Person und der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem jeweiligen Mitarbeiter und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der OST im Voraus vereinbart wird. Die Leistungen werden in der Regel pauschalisiert festgelegt.
Für die Abbildung steht ein Tool zur Verfügung. Diese Personengruppe ist von der vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen teilweise entbunden.
Bandbreitenmodell
gemäss Personalrecht Kanton St. Gallen (Vollzeiterfassung) Art. 28 bis 32 PersV
Für die Personalkategorien wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten, Mitarbeitende mit administrativ-akademischen Schnittstellenfunktionen (Third Space) sowie administrative, technische und betriebliche Mitarbeitende wird das Bandbreitenmodell gemäss Personalrecht des Kantons St.Gallen angewendet.
Die Arbeitszeiten werden im Zeiterfassungstool ProTime erfasst.
Vollzeitlich tätige Mitarbeitende mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden können die Arbeitszeit mit Zustimmung der oder des Vorgesetzten zwischen 40 und 44 Wochenarbeitsstunden festlegen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Eine zusätzliche Wochenarbeitsstunde je Jahr berechtigt zum Bezug von fünf Kompensationstagen, eine Wochenarbeitsstunde weniger führt zu einer Lohneinbusse von 2,4 %.
Teilzeitangestellte können mit Zustimmung der vorgesetzten Person die gewünschte Variante im Verhältnis zum vereinbarten Beschäftigungsgrad ebenfalls wählen.
Bezahlte Pausen
Jeweils am Morgen und am Nachmittag steht OST-Mitarbeitenden eine bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung.
Lohnzahlung
Die Lohnzahlung erfolgt jeweils mit Valuta 25. des Monats. Der 13. Monatslohn wird hälftig im Juni und Dezember entrichtet.
Ferien (Art. 61 ff PersV)
Der Anspruch pro Kalenderjahr beträgt:
23 Tage pro Kalenderjahr bis zum 50. Altersjahr
28 Tage pro Kalenderjahr für Lernende
28 Tage pro Kalenderjahr ab dem 50. Altersjahr
30 Tage pro Kalenderjahr ab dem 60. Altersjahr
Feier- und Ruhetage (Art. 59 PersV)
Die Feiertage richten sich nach dem Kanton St. Gallen. Zusätzlich zu den Sonntagen gelten folgende Tage als Ruhetage:
- Neujahrstag 1. Januar
- Berchtoldstag 2. Januar
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt (Donnerstag)
- Tag der Arbeit 1. Mai (arbeitsfreier Nachmittag)
- Pfingstmontag
- Nationalfeiertag 1. August
- Allerheiligen 1. November
- Heiligabend 24. Dezember (arbeitsfreier Nachmittag)
- Weihnachtstag 25. Dezember
- Stephanstag 26. Dezember
- Silvester 31. Dezember (arbeitsfreier Nachmittag)
Sonderregelung / zusätzliche arbeitsfreie Tage:
- Fällt der Weihnachtstag auf einen Mittwoch, ist der folgende Freitag arbeitsfrei.
- Fallen der Weihnachtstag und der Neujahrstag auf einen Dienstag, sind der 24. und der 31. Dezember ganztags arbeitsfrei.
Unfallversicherung
Mitarbeitende sind gegen Berufsunfall (BU) bei der Baloise Versicherung AG versichert. Bei einem Beschäftigungsgrad von wöchentlich mindestens 8 Stunden (Lehrpersonen 5 Lektionen) sind Mitarbeitende auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
Privat-Zusatzversicherung bei Unfall
Die OST hat eine Zusatzversicherung bei der AXA Versicherungen AG abgeschlossen. Damit sind 100% der Heilungskosten in der privaten Spitalabteilung weltweit versichert.
Lohnfortzahlung Unfall
Bei Unfall beträgt die Lohnfortzahlung in den ersten 12 Monaten 100% und anschliessend während weiterer max. 12 Monate 80%, längstens bis zur Ausrichtung einer Rente bzw. bis zum Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags.
Krankentaggeldversicherung
Die OST verfügt über keine Krankentaggeldversicherung.
Lohnfortzahlung Krankheit
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit innert drei Jahren beträgt für die ersten 12 Monate 100% und anschliessend 80%, max. 24 Monate und längstens bis zur Ausrichtung einer Rente bzw. zum Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags.
Während der Probezeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung während eines Monats.
Mutterschaftsurlaub (Art. 50 PersG)
Die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft beträgt 100% während 16 Wochen und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Lohn unter Berücksichtigung der 9 Monate vor der Geburt.
Vaterschaftsurlaub (Art. 66 PersV)
Der Vaterschaftsurlaub beträgt bei Geburt eines Kindes 10 Tage. Bei Mehrlingsgeburt beträgt der Vaterschaftsurlaub 15 Tage.
Geburtszulage (Art. 79 PersV)
Bei der Geburt eines Kindes wird eine einmalige Geburtszulage von max. CHF 1’360 ausgerichtet. Massgebend ist der Beschäftigungsgrad der letzten 12 Monate vor Geburt. Haben beide Elternteile auf Grund ihrer Anstellung beim Kanton St.Gallen Anspruch auf die Zulage, wird diese anteilmässig im Verhältnis des Beschäftigungsgrades ausbezahlt.
Umwandlung 13. Monatslohn in bezahlten Urlaub (Art. 97 Abs. 2 PersV)
Der 13. Monatslohn kann innerhalb eines Jahres nach der Geburt des eigenen Kindes ganz oder zur Hälfte als bezahlten Urlaub bezogen werden. Gleiches gilt für eine Mitarbeiterin, bei deren Ehefrau oder der eingetragenen Partnerin ein Kindsverhältnis mit Geburt begründet wird.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können innerhalb eines Jahres auch nach Aufnahme eines Kindes zur Adoption den 13. Monatslohn ganz oder zur Hälfte als bezahlten Urlaub beziehen.
Pensionskasse
OST-Mitarbeitende sind bei der St.Galler Pensionskasse sgpk (www.sgpk.ch) versichert.
Prämienanteil Arbeitgeber: 56%
Prämienanteil Arbeitnehmer: 44%
Es kann zwischen 3 Sparmodellen «Standard», «Plus» und «Minus» gewählt werden. Das Modell kann jährlich gewechselt werden.
Koordinationsabzug: 20% des massgebenden Lohns, max. CHF 14’700.
Information: Die gesetzliche Obergrenze des Koordinationsabzugs beträgt: CHF 25'725 (Stand 2024). Die OST verfügt somit über einen deutlich tieferen Koordinationsabzug als im Gesetz festgehalten.
Fortbildung
Wir fördern und unterstützen die Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden, sei dies in zeitlicher und/oder finanzieller Hinsicht. Es steht zudem ein kostenloses, internes Fortbildungsangebot zur Verfügung.
Weiterbildungszeit – Sabbatical
Professorinnen und Professoren können nach 10-jähriger Festanstellung, wovon mindestens 5 Jahre in der Funktion Professorin oder Professor, eine bezahlte Weiterbildungszeit von bis zu 6 Monaten beantragen.
Tenure Track für wissenschaftliche Mitarbeitende
Nachwuchskräften ermöglichen wir einen attraktiven Karriereweg bis hin zur Professur.
Die Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Massgebend sind zudem die gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen des Personalgesetzes sowie der Personalverordnung des Kantons St. Gallen, Anpassungen des Personalreglements der OST, des Pensionskassenreglements, der Sozialversicherungsgesetze oder der Sozialversicherungsbeiträge der OST bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beruf und Familie
Elternschaft
Die OST unterstützt Eltern mit einer familienfreundlichen Anstellungs- und Personalpolitik. Wir bieten verschiedene Unterstützungsangebote, um Familienarbeit, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit gut miteinander zu verbinden, zum Beispiel:
- Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- Eltern- und Pflegeurlaub
- Bezahlter Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen (100% des bisherigen Gehalts)
- Stillzimmer / Stillzeit
- Geburtszulage
Betreuung und Pflege von Angehörigen
Mitarbeitende mit Betreuungs- und Pflegeaufgaben verdienen Anerkennung und eine angemessene Unterstützung durch den Arbeitgeber für das, was sie leisten. Die OST setzt sich unter anderem mit folgenden Möglichkeiten dafür ein, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu entlasten:
- Flexibler Arbeitsort
- Flexible Arbeitsmodelle
- Bezahlter / Unbezahlter Urlaub
- Flexibler Ferienbezug (aus Folgejahr)
- Vertrags- oder Aufgabenänderung
- Vorzeitige Pensionierung
- Interne Beratungsstellen stehen zur Verfügung
Kontakt
Downloads
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Cornelia Bruggmann
HCM Human Capital Management Leiterin Human Capital Management
Peter Büsser
HCM Personalberatung & -entwicklung Leiter HR Beratung & -entwicklung
Tammy Henkel
HCM Personalberatung & -entwicklung HR Business Partner
Rolf Indermaur
HCM Personalberatung & -entwicklung HR Business Partner, Leitung berufliche Grundbildung
Sylvia Iten
HCM Personalberatung & -entwicklung HR Business Partner
Regine Kaegi
HCM Personalberatung & -entwicklung HR Business Partner
Tenzin Nelung
HCM Personalberatung & -entwicklung HR Business Partner