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Zulassungsbedingungen

In der Regel ist zu einem Studienprogramm (MAS) oder Zertifikatskurs (CAS) zugelassen, wer bereits einen Abschluss einer Fachhochschule (FH, HWV, HTL), einer Universität, einer höheren Fachschule HF oder eine eidgenössische höhere Fachprüfung absolviert hat. Berufserfahrung und Bezug zur Praxis setzen wir ebenfalls voraus. Die verbindlichen Details finden Sie bei den jeweiligen Kurs- und Studienprogrammbeschreibungen.

Da jede Bildungsbiografie individuell ist, prüfen wir selbstverständlich auch Anmeldungen im «sur Dossier»-Verfahren.

Aufnahme sur Dossier

Die Zulassung zu einer Weiterbildung an einer Fachhochschule setzt hinreichende fachliche und wissenschaftliche Qualifikationen, dokumentiert durch einen Hochschulabschluss, sowie Praxiserfahrung voraus. Die Zulassung zu einer Weiterbildung kann auch erfolgen, wenn die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis vorgelegt werden kann.

Die Fachhochschulen haben dazu das Verfahren der «Zulassung sur Dossier» eingeführt. Bewerberinnen und Bewerber, die über andere vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung verfügen, können auf Basis einer individuellen Prüfung des Dossiers aufgenommen werden. 

Nachqualifikation ohne Hochschulabschluss

Für Teilnehmende ohne Hochschulabschluss ist das Seminar Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens im Sinne einer Nachqualifikation obligatorisch. Dieses Seminar verschafft die notwendige formelle Grundqualifikation im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens. Es ersetzt keine Kursinhalte.