Bachelor-Studium Soziale Arbeit

Zulassung zum Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit

Eine Tätigkeit im Berufsfeld der Sozialen Arbeit erfordert eine hohe Sozialkompetenz, Sensibilität für Menschen und soziale Situationen, Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, vielfältiges Interesse sowie Kreativität. Untenstehend finden Sie die generellen sowie besonderen Zulassungsbedingungen. Beim Zeitpunkt der Anmeldung müssen alle Zulassungsbedingungen erfüllt sein.

Formale Bildungsabschlüsse

Für die Zulassung zum Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit(Merkblatt 1) wird einer der folgenden formalen Bildungsabschlüsse vorausgesetzt:

  • Berufsmaturität
  • Fachmaturität
  • Gymnasiale Maturität
  • Lehrdiplom, das zum Hochschulstudium berechtigt
  • Mittelschulabschluss IMS-F an Rudolf-Steiner-Schulen
  • Diplom einer dreijährigen Höheren Fachschule.
  • Abschluss einer ausländischen Ausbildung, wenn er mindestens dem Niveau einer anerkannten Berufsmaturität entspricht
  • Abschluss des Vorbereitungskurses für Hochschulen für Soziale Arbeit, Akademikergesellschaft für Erwachsenenfortbildung AG AKAD Zürich
  • Bestandener Vorkurs und Ergänzungsprüfung PH, Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans (ISME) inkl. Englisch und Französisch auf Niveau B1

Kann keiner der geforderten Bildungsabschlüsse vorgewiesen werden, ist für über 30-Jährige eine Abklärung «Sur Dossier» möglich. Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen dazu.

Deutschkenntnisse

Für fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber muss der formale und bestandene Nachweis durch ein anerkanntes Sprachzertifikat von ausreichenden Deutschkenntnissen auf Sprachniveau C1 erbracht werden.

Arbeitswelterfahrung und Soziales Vorpraktikum

Es muss der Nachweis einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung vorliegen, wovon mindestens drei Monate als Sozials Vorpraktikum in einem Berufsfeld der Sozialen Arbeit erbracht werden müssen. Dabei gilt folgendes:

  • Arbeitswelterfahrung: Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen Sie nachweisen können, dass Sie mindestens ein Jahr mit 100 Prozent Stellenumfang einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Alternativ können Sie bis zu zwei Jahren im Umfang von mindestens 50 Prozent Stellenumfang nachweisen. Berufslehren erfüllen diese Voraussetzung.
     
  • Soziales Vorpraktikum: Zum Zeitpunkt des Studienbeginns müssen Sie mindestens 480 Stunden in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit gearbeitet haben. Das sind bei einer 100% Anstellung drei Monate und bei einer 50% Anstellung sechs Monate. Das Soziale Vorpraktikum kann an maximal zwei Arbeitsstellen absolviert werden. Es kann an die Dauer der Arbeitswelterfahrung angerechnet werden. Der Abschluss des Sozialen Vorpraktikums darf vor Anmeldeschluss zum Studium nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
     
  • Falls ein Bildungsabschluss in einer Berufsmaturität, einer Fachmaturität (Gesundheit oder Kommunikation und Informatik) oder in einer Höheren Fachschule vorliegt, muss nur derNachweis des Sozialen Vorpraktikums erbracht werden;
     
  • Mit einem Arbeitszeugnis und dem Formular «Bestätigung und Empfehlung» bestätigt die Praxisorganisation die Eignung für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit. Die Abklärung erfolgt durch die Praxis anhand unserer Kriterien analog unseres Kriterienkatalogs und Bewertungsrasters.

Eignungsabklärung

Die Zulassung zum Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit wird aufgrund der Anmeldeunterlagen und eines nachträglich eingereichten Dossiers formal sowie qualitativ geprüft und wo nötig, mit einem zusätzlichen Eignungsgespräch geklärt.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung zum Studium in Sozialer Arbeit an der OST Ostschweizer Fachhochschule erstellen Sie selbständig und entlang von drei Aufgaben ein schriftliches Dossier. Die Aufgabenstellung ist für Sie nach der Anmeldung zugänglich, das Dossier sollte einen Umfang von ca. 3-4 A4 Seiten umfassen. Anhand Ihrer schriftlichen Ausführungen möchten wir Sie und Ihre Beweggründe für Ihre Studiums- und Berufswahl kennenlernen. Auf dieser Basis überprüfen wir kriteriengeleitet Ihre Studiumseignung, wobei folgende Fragen im Fokus stehen:

  • Sind Ihre Darstellungen nachvollziehbar und widerspruchsfrei?
  • Haben Sie sich mit der Aufgabenstellung und den Studieninhalten eigenständig auseinandergesetzt?
  • Sind Sie in der Lage unterschiedliche Blickwinkel einzunehmen und legen uns Sie dies dar?
  • Drücken Sie sich sprachlich gewandt und nachvollziehbar aus?
  • Setzen Sie sich mit Ihren biographischen Erfahrungen und Erwartungen an Studium und Beruf auseinander?

Fachmaturität Soziales

Personen, die über eine Fachmaturität Soziales oder eine Berufsausbildung Fachperson Betreuung mit Berufsmaturität Soziales verfügen, erfüllen die Zulassungsvoraussetzung der Arbeitswelterfahrung und des Sozialen Vorpraktikums bereits.

Passerelle einer Höheren Fachschule 

Personen, die einen Bildungsabschluss an einer Höheren Fachschule als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin oder Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin (Kindererzieher/Kindererzieherin) mitbringen, haben die Möglichkeit, direkt ins Hauptstudium des Bachelors in Sozialer Arbeit einzusteigen.

 

Ausländischer Bildungsabschluss

Personen, die einen ausländischen gymnasialen Bildungsabschluss oder ein ausländisches Reifezeugnis besitzen, haben die Möglichkeit, an der OST Soziale Arbeit zu studieren.

Bitte klären Sie selbständig ab, ob Ihr Bildungsabschluss Sie zu einem Fachhochschulstudium in der Schweiz berechtigt.

Spitzensport und Studium

Wer sich für den Spitzensport entscheidet und sich gleichzeitig für die berufliche Karriere danach vorbereiten möchte, findet an der OST ein attraktives Angebot, dies zu kombinieren: Dank individueller Studienplanung ist neben der Sport-Karriere ein Studium möglich.

Bedingungen

Um von dieser Möglichkeit profitieren zu können, müssen Studierende mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Besitz einer Swiss Olympic (Talent) Card (mindestens «Talent Card regional») oder eine schriftliche Bestätigung des hauptverantwortlichen Sportverbandes
  • Nachgewiesenes Potential für eine Laufbahn als Leistungssportlerin, als Leistungssportler auf nationaler oder internationaler Ebene
  • Mitglied eines nationalen (Nachwuchs-) Kaders mit entsprechender Bestätigung
  • Mitglied eines Vereins der obersten beiden nationalen Ligen mit entsprechender Bestätigung

Gesuch und Merkblatt

Um ein Gesuch einzureichen, füllen Sie das Formular aus und legen Sie den entsprechenden Nachweis bei. Die Einreichefrist für das Gesuch mit Studiumsbeginn im Frühling ist der Freitag der Kalenderwoche 04, für das Herbstsemester gilt der Freitag der Kalenderwoche 34. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis zur Kalenderwoche 07 resp. 37. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Spitzensport und Studium».