Bachelor-Studium Soziale Arbeit

Sur-Dossier-Verfahren

Studieninteressierten, welche nicht über einen der geforderten formalen Bildungsabschlüsse (Merkblatt 1) zur Aufnahme eines Fachhochschulstudiums verfügen, steht die Möglichkeit offen, das Sur-Dossier-Verfahren für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der OST zu absolvieren. Im Rahmen dieses Verfahrens findet eine Abklärung der Studierfähigkeit statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten erbringen den Nachweis, dass sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um ein Fachhochschulstudium absolvieren zu können. Ein erfolgreiches Durchlaufen des Verfahrens ermöglicht es ihnen, im Anschluss in das ordentliche Zulassungsverfahren für das Bachelorstudium Soziale Arbeit an der OST einzutreten.

Das Sur-Dossier-Verfahren besteht aus drei obligatorischen und aufeinanderfolgenden Schritten:

1. Schritt: Informationsabend Sur Dossier

Viermal jährlich informieren wir über die Inhalte und den Ablauf des Sur-Dossier-Verfahrens.  Die Teilnahme ist obligatorisch und für Sie kostenlos.

Die nächsten Informationsabende Sur Dossier finden statt am:

Mittwoch, 26. März 2025, 18 Uhr, Online-Veranstaltung
Hinweis: Bitte installieren Sie vorgängig bereits MS Teams auf Ihrem Gerät.

Mittwoch, 14. Mai 2025, 18 Uhr, Campus St.Gallen

Nachdem Sie einen unserer Informationsabende besucht haben, können Sie sich für die Vorabklärung anmelden. Im Rahmen der Vorabklärung prüfen wir, ob Sie die formalen Voraussetzungen für die Sur-Dossier-Abklärung erfüllen. Die Gebühren für die Vorabklärung betragen CHF 300.–.

Formale Voraussetzungen

  • Vollendetes 30. Lebensjahr (im Kalenderjahr des Antrags zur Vorabklärung);
  • mindestens drei Jahre Aus- und/oder Weiterbildung nach der obligatorischen Schulzeit;
  • mindestens drei Jahre Berufstätigkeit mit einem minimalen Pensum von 50 %;
  • zusätzlich zwei weitere Jahre Berufstätigkeit oder privates Engagement mit einem minimalen Pensum von 50 %. Zu letzterem zählen insbesondere ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Politik, NGO, Sport, Kultur sowie Tätigkeiten in der Pflege und Betreuung von Angehörigen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Zuge des ordentlichen Zulassungsverfahrens später weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. Alle Informationen dazu finden Sie hier und auf dem Merkblatt 1.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen und erhalten Sie nach der Vorabklärung einen positiven Bescheid von uns, laden wir Sie zur Abklärung der Studierfähigkeit (AST) ein. Diese Prüfung findet zweimal jährlich statt und dauert einen Tag. Die Gebühren für die Abklärung der Studierfähigkeit betragen CHF 800.–.

Kompetenzanforderungen

  • Allgemeinbildung;
  • sozialwissenschaftliches Elementarwissen;
  • selbstregulierte Wissenserweiterung;
  • literale Kompetenzen;
  • logisch-analytisches Denken;
  • Sozialkompetenzen;
  • IKT-Kompetenzen;
  • Reflexionsvermögen.

Der nächste Prüfungstag findet statt am:

Mittwoch, 19. Februar 2025