Zulassung

Sie werden zum Masterstudium zugelassen, wenn…

  • Sie über einen Bachelor- oder Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit einer schweizerischen Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule verfügen.
  • Sie mindestens 1500 Stunden praktische Erfahrung in der Sozialen Arbeit erworben haben. (800 Stunden sind bei Beginn des Studiums nachzuweisen, die restlichen 700 Stunden bis spätestens zu Beginn des Projektmoduls)
  • Sie bei einem nicht deutschsprachigen Vorbildungsausweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen

Die Anmeldung muss schriftlich und fristgerecht an die Studienadministration eingereicht werden.