CAS Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie mit vielen Fallstricken. Im CAS Arbeitsrecht gewinnen Sie einen Überblick über die geltenden Bestimmungen und lernen, arbeitsrechtliche Problemstellungen gezielt zu bearbeiten, um rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen.

Lohngestaltung, Ferien, Krankheit, Kündigung: Arbeitsverhältnisse bergen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlreiche Herausforderungen. Aktuelles Wissen im Arbeitsrecht und ausgeprägte Kompetenzen im Umgang mit schwierigen Situationen sind deshalb in Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung unabdingbar. Dies gilt umso mehr in Zeiten des Fachkräftemangels. 

Der Zertifikatskurs (CAS) Arbeitsrecht vermittelt Ihnen das nötige Rüstzeug, um Arbeitsverhältnisse attraktiv und vor allem rechtlich korrekt zu gestalten. Dies erlaubt es Ihrer Organisation, die begehrten Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu halten. Im Kurs setzen Sie sich intensiv mit den Grundlagen des Arbeitsrechts sowie den neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung auseinander. Die Inhalte werden anhand  zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis diskutiert und vertieft. Darüber hinaus erarbeiten Sie sich Checklisten und Vorlagen mit den wichtigsten zu beachtenden Aspekten.

Auf einen Blick

Abschluss

Certificate of Advanced Studies CAS in Arbeitsrecht (15 ECTS-Punkte)

Schwerpunkte

  • Rekrutierung von Arbeitnehmenden und Vertragsabschluss, insbesondere Bewerbungsverfahren und Vertragsgestaltung
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden während des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Ansprüche bei Krankheit, Unfall und Ferien
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung und Aufhebungsvereinbarung

Nutzen

In diesem Kurs erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um arbeitsrechtliche Problemstellungen aus dem Praxisalltag gezielt und fundiert zu lösen. Zudem lernen Sie, Arbeitsverhältnisse optimal und fundiert zu gestalten und Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation damit einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung neuer Fach- und Führungskräfte zu verschaffen. 

Dauer

12 Präsenztage, berufsbegleitend 
(Anzahl Präsenztage variiert je nach Lehr- und Lernform. Verbindlich ist der aktuelle Terminplan.)

Kosten

CHF 9200.– inkl. Unterlagen, Leistungsnachweisen und Zertifikat (Preisänderungen vorbehalten)

Bei einer Anmeldung bis zum 30. September 2024 wird ein Rabatt von CHF 700 gewährt. 

Zulassung

Anerkannter Tertiärabschluss, mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung, Tätigkeit in einem entsprechenden Arbeitsfeld 

Durchführungsort

Campus St.Gallen

Nächste Durchführung

Start am 21. März 2025

Der Zertifikatskurs beleuchtet die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie die Besonderheiten, die es in herausfordernden Vertragssituationen zu berücksichtigen gilt. Behandelt werden insbesondere folgende Aspekte:

Rekrutierung und Vertragsabschluss

  • Rekrutierung
  • Bewerbungsgespräch
  • Vertragsabschluss
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bewerbungsverfahren

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden

  • Arbeits- und Treuepflicht der Arbeitnehmenden
  • Arbeitszeiten und Ferienansprüche der Arbeitnehmenden
  • Haftung der Arbeitnehmenden für Schädigungen
  • Lohnzahlungs- und Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgebenden
  • Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden
  • Besondere Arbeitsverhältnisse und Arbeitssituationen (z.B. Homeoffice)

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Rechtsdurchsetzung

Im Zertifikatskurs geht es in erster Linie um die geltenden Regeln bei privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen. Innerhalb der einzelnen Lernblöcke wird jedoch – wo es angezeigt ist – auf die Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Anstellungen eingegangen.

Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Fach- und Führungskräfte in HR-Abteilungen von Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung
  • Führungskräfte aus allen Branchen
  • Mitglieder von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten
  • Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden

Zulassung

Zugelassen sind Personen

  • mit einem anerkannten Tertiärabschluss (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Höhere Fachprüfung);
  • mit qualifizierter Berufserfahrung;
  • mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, in dem sie das Gelernte umsetzen können (Prinzip Transferorientierung).

Bewerberinnen und Bewerber, die über vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung verfügen, können auf Basis einer individuellen Prüfung des Dossiers aufgenommen werden. 

Nach Abschluss dieses Kurses können Sie

  • die Bedeutung des Arbeitsrechts für die Praxis abschätzen;
  • die Grundbegriffe und Grundzüge des Arbeitsrechts erklären;
  • einfachere und komplexere Fragen aus dem Arbeitsrecht unter Verweis auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen beantworten;
  • einen komplexeren arbeitsrechtlichen Sachverhalt aus dem Praxisalltag analysieren, die wesentlichen Schwierigkeiten identifizieren und die zur Lösung erforderlichen Normen und Gerichtsentscheidungen finden;
  • juristisch stichhaltige Lösungen zu solchen komplexeren Sachverhalten formulieren;
  • dank der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten arbeitsrechtliche Streitigkeiten frühzeitig erkennen und auf eine zielführende Lösung hinwirken.

Kontaktperson für fachliche Fragen

Dr. iur. Roman Schister

IFL Institut für Finance und Law Leiter Kompetenzzentrum Business Law

+41 58 257 16 61 roman.schister@ost.ch

Kontaktperson für administrative Fragen

Tea Perusic

WBO Weiterbildungsorganisation Lehrgangsmanagement

+41 58 257 12 63 tea.perusic@ost.ch