Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung reporten Unternehmen sowohl über soziale und ökologische Auswirkungen ihres Handelns (Impact Materiality), als auch über Chancen und Risiken im ESG-Kontext (Environmental, Social, Governance) für den Unternehmenserfolg (Financial Materiality). Je nach Unternehmensgrösse, Rechtsform und -raum ist diese in Form eines Nachhaltigkeitsberichts und -standards oder im Rahmen der erweiterten Unternehmensrechnungslegung (Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte z. B. im Lagebericht) verpflichtend.
In der Schweiz finden sich relevante Regelungen im OR Artikel 964: Seit Anfang Jahr sind kotierte Unternehmen (>500 Mitarbeitende) in der Schweiz zur Klimaberichterstattung (entsprechend den Vorgaben der TCFD: Task Force on Climate-related Financial Disclosure) verpflichtet. Dies ergänzt allfällige Berichterstattungspflichten hinsichtlich der Sorgfalt um kritische Rohstoffe, Kinderarbeit oder Transparenzpflichten für Rohstoffunternehmen. Diese Regulatorik entspringt entweder (abgelehnten) Volksinitiativen (z. B. Konzernverantwortung, Gletscher) oder folgt zeitlich versetzt und inhaltlich auf die Schweiz adaptierten EU-Regelungen wie der CSR-Directive (Corporate Sustainability Reporting Directive), welche grosso modo seit 2010 das Korsett an Regelungen für EU-Unternehmen zunehmend enger schnürt. So sind in der EU Unternehmen ab 50 Mio. Euro Umsatz (bzw. 40 Mio. in 2024) oder mehr als 250 Mitarbeitenden seit Anfang Jahr zu einer umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis des ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verpflichtet. Unternehmen, welche in der EU mehr als 150 Mio. Euro Umsatz machen, sind hiervon ebenso betroffen.
Im Juni 2024 hat der Bundesrat einen Entwurf veröffentlicht, welcher die EU-Regulatorik für die Schweiz weitgehend übernimmt. Ein Unterschied ist, dass der BR-Entwurf den betroffenen Unternehmen die Wahl des Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weitgehend offen lässt. So wären akzeptierte und etablierte Standards wie jener der Global Reporting Initiative (GRI), SASB des IAS-Boards (Editor der IFRS) ebenso möglich wie der für die EU-Unternehmen obligatorische Standard ESRS. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, wären ca. 3'000 Schweizer Unternehmen betroffen. Bereits heute sind ca. 50'000 Unternehmen in der Schweiz gemäss einer Schätzung von SQS mittelbar von der EU-Regelung – durch Kunden oder Investoren aus der EU – betroffen.
Die Erfahrung zeigt, dass EU-Regelungen leicht verzögert und adaptiert auch in der Schweiz ankommen. Die vorliegende CSRD der EU ist extensiv und betrifft erstmalig sehr umfangreich auch KMU und nicht-kotierte Unternehmen. Ähnliches ist auch für die Schweiz zu erwarten. Die aktuelle Debatte um das Entwaldungsgesetz auf EU-Ebene zeigt jedoch auch, dass aktuelle Krisen in der Weltwirtschaft und Geopolitik tendenziell das Tempo rausnehmen und die Thematik Nachhaltigkeit und Klimawandel von anderen Themen überlagert werden.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass eine ernsthafte und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl auf Kunden- und Investorenseite (ESG) als auch Mitarbeitendenseite (Employer Brand) auch finanzielle Chancen bietet. Eine Voraussetzung ist jedoch ein funktionierendes Nachhaltigkeits-managementsystem, das valide Daten, Kennzahlen und Massnahmen beinhaltet. Vor der Kommunikation stehen hier meiner Erfahrung nach mindestens 2 Iterationen (also oft 2 Jahre), bis aus dem Greenfield ein Playfield für die Kommunikation wird.