Gebühren und Anmeldung zum Studium Bachelor Informatik
Sie möchten nah an der Praxis lernen und durch eine exzellente Ausbildung den Grundstein für Ihre erfolgreiche Karriere legen? An der OST sind Sie genau richtig. Wir freuen uns, dass Sie bald bei uns Informatik studieren.
Anmeldefrist
Die ordentliche Anmeldefrist läuft jeweils am 30. April ab.
Sie können sich weiterhin anmelden und sofern noch ein Studienplatz verfügbar ist, werden Sie berücksichtigt.
Gebühren
Zulassungskosten
- Anmeldegebühr (einmalig): CHF 200
Die Anmeldegebühr als Bearbeitungsaufwand wird nicht zurückerstattet.
Studiengebühren
- Semestergebühr (je Semester): CHF 1'000 [1]
- Semestergebühr Langzeitstudierende (je Semester): CHF 1'500 [2]
- Semestergebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz (je Semester): CHF 1'500 [3]
- Semesterpauschale für beurlaubte Studierende (je Semester): CHF 200.--
Nicht inbegriffen in den Studiengebühren sind Prüfungskosten der internationalen Sprachprüfungen sowie Reise-, Verpflegungs- und Unterhaltskosten im Rahmen von Exkursionen, Blockseminaren etc.
Weitere Kosten
- Mitgliederbeitrag Verein Studierende OST (je Semester): CHF 10.–
- Campuscard (bei Verlust): CHF 20.–
- Schliessfachschlüssel (Depot) CHF 50.–
- Kopien/Ausdruck: (Eigenfinanzierung)
- Lehrmittel: (Eigenfinanzierung)
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung sowie im Dokument Gebührentarif für Administrativgebühren.
[1] Studierende, die zur Zeit der Erlangung des anerkannten Berufsmaturitätszeugnisses oder gleichwertigen Ausweises Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hatten.
[2] Studierende, welche die Limite der max. abgerechneten Anzahl ECTS-Punkte überschreiten: Bachelor max. 210 ECTS, Master max. 150 ECTS. Die durch eine andere Fachhochschule bereits abgerechneten ECTS (gem. Abbrechungsblatt) werden zu dieser Limite hinzugezählt.
[3] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Informationen zum Studium
Das Informatikstudium startet jeweils im September und dauert je nach Studienmodell zwischen 6 (Vollzeit) und 8-9 (Teilzeit) Semester. Sie haben die Möglichkeit, sich in verschiedene Richtungen zu vertiefen. Hier finden Sie weiter Informationen:
Sie haben Ihre Ausbildung oder Ihr Praktikum noch nicht abgeschlossen?
Kein Problem, Sie können Ihr Zwischenzeugnis oder Ihren Praktikumsvertrag hochladen und den Studienberechtigungsausweis und/oder den Praktikumsnachweis nach Erhalt nachreichen.