Zulassungsbedingungen
Das konsekutive Masterstudium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums in Pflege. Die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Bachelor-Abschluss wird in einem Äquivalenzverfahren geprüft. Dies gilt insbesondere für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Abschluss, namentlich Höhere Fachausbildung in Pflege Stufe II (HöFa II). Für diese Personen wird grundsätzlich die Studienbefähigung angenommen. Vorausgesetzt werden bacheloräquivalente Kompetenzen in Wissenschaftlichem Arbeiten, Statistik, Clinical Assessment sowie gute Englischkenntnisse. Die Studiengangleitung kann in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern an Auflagen knüpfen (z.B. Nachholen der Qualifikationen im Rahmen von Weiterbildungen).
Bachelor-Diplom
Wenn Sie sich noch im letzten Semester des Studiums befinden und kein Bachelor-Diplom vorweisen können, benötigen wir von Ihnen einerseits die bis dahin verfügbaren Studienzeugnisse und eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss.
Anrechnung von Weiterbildungsleistungen und Praxiserfahrungen
Anrechnungen von vorhandenen Weiterbildungsleistungen und Erfahrungen in der Berufspraxis sind gemäss der Empfehlung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) vom 11. März 2008 grundsätzlich möglich.
Europäische Hochschulzulassung
Hochschulzulassungen aus EU-Ländern werden bei nachgewiesener entsprechender Berufspraxis analog zu den eidgenössischen Abschlüssen anerkannt.
Infoanlässe
Lernen Sie unsere Studiengänge an einem Infoanlass kennen
Bei Fragen zur Zulassung
Studienadministration St.Gallen
+41 58 257 14 10
zulassung-sg@ost.ch
Finazierung