Zulassungsbedingungen

Das konsekutive Masterstudium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums in Pflege. Die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Bachelor-Ab­schluss wird in einem Äquivalenzverfahren geprüft. Dies gilt insbesondere für Pflegefachpersonen mit einem alt­rechtlichen Abschluss, namentlich Höhere Fachausbildung in Pflege Stufe II (HöFa II). Für diese Per­sonen wird grundsätzlich die Studienbefähigung angenommen. Vorausgesetzt werden bacheloräquiva­lente Kom­petenzen in Wissenschaftlichem Arbeiten, Statistik, Clinical Assessment sowie gute Englischkennt­nisse. Die Studiengangleitung kann in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern an Auflagen knüpfen (z.B. Nachholen der Qualifikationen im Rahmen von Weiterbildungen).

Bachelor-Diplom

Wenn Sie sich noch im letzten Semester des Studiums befinden und kein Bachelor-Diplom vorweisen können, benötigen wir von Ihnen einerseits die bis dahin verfügbaren Studienzeugnisse und eine Bestä­tigung der jeweiligen Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss.

Anrechnung von Weiterbildungsleistungen und Praxiserfahrungen

Anrechnungen von vorhandenen Weiterbildungsleistungen und Erfahrungen in der Berufspraxis sind ge­mäss der Empfehlung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) vom 11. März 2008 grundsätzlich möglich.

Europäische Hochschulzulassung

Hochschulzulassungen aus EU-Ländern werden bei nachgewiesener entsprechender Berufspraxis analog zu den eidgenössischen Abschlüssen anerkannt.