Beratung für Regionen, Städte und Gemeinden

Das Beratungsangebot des Kompetenzzentrums Fuss- und Veloverkehr richtet sich an Regionen, Städte und Gemeinden. Ziel ist, sie bei der Initiierung von Konzepten und Projekten im Bereich Fuss- und Veloverkehr zu unterstützen sowie ihre Vernetzung mit Planungsbüros zu fördern.

Häufige Fragestellungen im Bereich Fuss- und Veloverkehr

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei folgenden Themen:

  • Umsetzung von verkehrspolitischen Zielen und Konzepten im Bereich Fuss- und Veloverkehr
  • Analyse der heutigen Situation des Fuss- und Veloverkehrs
  • Diskussionen über Mängel in der bestehenden Infrastruktur für den Fuss- und Veloverkehr
  • Erarbeitung von Fuss- und Veloverkehrskonzepten
  • Ausgestaltung und Sicherung von Schulwegen
  • Diskussionen über Fussgängerstreifen und anderen Querungsformen für den Fuss- und Veloverkehr
  • Initiierung von Projekten für den Fuss- und Veloverkehr

Beratungsangebote

Inhalt der Impulsberatung

Die Impulsberatung erfolgt zielgerichtet und basiert auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen der Region, Gemeinde bzw. Stadt. Den Bedürfnissen entsprechend erfolgt die Beratung zu folgenden Themen:

  • Ziel und Zweck von Fuss- und Veloverkehrskonzepten
  • Diskussion von Schwachstellen und möglichen Lösungsansätzen
  • Aufzeigen einer möglichen Vorgehensweise zur Initiierung von Konzepten und Projekten

Die Inhalte der Impulsberatung werden im Vorfeld abgestimmt. Das eigentliche Beratungsgespräch erfolgt vor Ort in der Region, Stadt bzw. Gemeinde.
Die Kosten für die Impulsberatung werden für Gemeinden in St.Gallen vom Kanton St.Gallen getragen.

Wie geht es nach der Impulsberatung weiter?

Am Ende der Impulsberatung werden mögliche weitere Planungsschritte aufgezeigt. Diese können teils von der Verwaltung selbst übernommen werden. Alternativ können Beratungs- und Planungsleistungen an externe Planungbüros in Auftrag gegeben werden.

Bei den weiteren Schritten kann das Kompetenzzentrum Fuss- und Veloverkehr die Verwaltungen weiterhin unterstützen, z.B. durch Erarbeitung eines Pflichtenhefts für die Einholung von Offerten von externen Planungsbüros oder durch Beurteilung der Offerten.

Für die Leistungen nach der Impulsberatung wird nach Abschätzung des Aufwands eine Offerte auf Grundlage der Honorarempfehlungen der KBOB erstellt.

Wir unterstützen Sie bei der Definiton von Arbeitsaufträgen, beispielsweise für die Vergabe von Planungsleistungen an Ingenieur- und Planungsbüros.

Wir beraten Sie zielgerichtet und kompetent bei spezifischen Fragestellungen, die sich bei laufenden Planungsprozessen stellen.

Wir unterstützen Sie bei Partizipationsprozessen im Bereich Fuss- und Veloverkehr und helfen dabei mit, das Mitwirkungsverfahren erfolgreich durchzuführen.

Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung, wenn Sie sich zu Fragestellungen oder Lösungsansätzen im Bereich Fuss- und Veloverkehr mit einer Zweitmeinung absichern möchten. 

Kosten

Die Kosten für die Impulsberatung werden vom Kanton St.Gallen getragen. Für die anderen Beratungsleistungen erstellen wir gerne eine unverbindliche Offerte. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.