Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Der Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) befasst sich mit der unabhängigen Lebensführung und dem Einbezug in die Gemeinschaft. Menschen mit Beeinträchtigungen haben die gleichen Wahlmöglichkeiten ihren Wohnort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Welche Veränderungen im stationären Wohnbereich notwendig sind, wird in dieser Masterarbeit untersucht. Anhand von Experteninterviews und Berichten wird dies analysiert und festgehalten. Damit lassen sich Zukunftsaussichten und messbare Aufgaben für das Management von sozialen Institutionen ableiten. Auf Grund dieser Erkenntnisse können Institutionen im stationären Bereich die bevorstehenden Schritte angehen. Erst mit der aktiven Auseinandersetzung dieser Thematik kann eine inklusive Gesellschaft entstehen.

Art der Arbeit
Masterarbeit
Verfasser/in
Simon Gerber
Referent/in:
Matthias Küffer
Projekteingabe:
22.06.2020
behinderung, selbstbestimmung, inklusion, wohnheim, behindertenrechtskonvention
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