Behinderung - und Menschenrechte
Behinderung - und Menschenrechte Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 14. Mai 2014 in der Schweiz, sind die Institutionen für Menschen mit Behinderung in der Pflicht die UN-BRK umzusetzen. Die Herausforderung stellt die Diversität der Institutionen dar. Dies setzt neben der UN-BRK Thematik, auch die Prüfung eines geeigneten Führungsinstruments, für die nachhaltige Umsetzung der UN-BRK und das Erreichen eines maximalen Commitments in der Institution, voraus. In der Arbeit zum Thema "Behinderung - und Menschenrechte" wird eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der UN-BRK mit Hilfe hirnorientierter Führung - am Beispiel der Stiftung Kartause Ittingen, erarbeitet.