CAS Brennpunkt Kindesschutz

Fallorientiert und multiprofessionell

Gefährdungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und adäquate Unterstützung einzuleiten, ist eine komplexe Aufgabe. Der CAS Brennpunkt Kindesschutz vermittelt Handlungskompetenzen, um die Lebensbedingungen betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien nachhaltig zu verbessern. 

Kinder und Jugendliche sollen - im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention - geschützt und in einem sicheren Umfeld aufwachsen. Immer wieder geraten jedoch Eltern und andere wichtige Bezugspersonen in Belastungssituationen, die sich auch auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen auswirken. Letztere können dann psychischer, physischer und auch sexueller Gewalt ausgesetzt sein.  

Ziel des CAS Brennpunkt Kindesschutz ist es, solche herausfordernden Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu verstehen und Handlungsoptionen aufzuzeigen, um Betroffene angemessen zu unterstützen. Unter Berücksichtigung einer multiprofessionellen Perspektive werden spezifische Schwerpunkte anhand von Praxisbeispielen fallorientiert behandelt.

«Durch diese Weiterbildung konnte ich als Mitglied einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mein berufliches Netzwerk vergrössern und mein Wissen sowie meine Erfahrungen vertiefen. Inputs aus dem Unterricht wie beispielsweise jene zur Resilienzförderung unterstützen mich in meiner täglichen Arbeit.»

 

Lucia Podolsky, Absolventin

Auf einen Blick

Abschluss

Certificate of Advanced Studies CAS in Brennpunkt Kindesschutz (15 ECTS-Punkte)

Schwerpunkte

  • Kindeswohlgefährdung früh erkennen, einschätzen und handeln
  • Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien heute
  • Trauma, Traumapädagogik und Resilienz im beruflichen Alltag mit Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • Täterstrategien
  • Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
  • Schnittstelle strafrechtlicher Kindesschutz
  • Opferhilfegesetz
  • Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen
  • Kooperation und Zusammenarbeit mit Eltern im Kontext Gewalt und Kindesschutz

Nutzen

Dieser Zertifikatskurs bietet eine differenzierte und praxisnahe Einführung als auch Vertiefung zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Kindesschutz.

Dauer

20 Präsenztage, berufsbegleitend während 9 Monaten
(Anzahl Präsenztage variiert je nach Lehr- und Lernform. Verbindlich ist der aktuelle Terminplan.)

Kosten

CHF 7200.– inkl. Unterlagen, Leistungsnachweisen und Zertifikat (Preisänderungen vorbehalten)

Zulassung

Anerkannter Tertiärabschluss, mehrjährige qualifizierte Berufserfahrung, Tätigkeit in einem entsprechenden Arbeitsfeld

Durchführungsort

Campus St.Gallen

Nächste Durchführung

14. November 2024 bis 20. Juni 2025

Partner

In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Kinderschutzzentrum.

Ein Blick in die Zukunft des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

5 Megatrends vom Zukunftsinstitut – 5 Herausforderungen für
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«Kinderrechte in der Tasche»

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Streitpunkt Besuchsrecht

Ein Abwägen zwischen Kindeswohl und Elterninteressen Ein Abwägen zwischen Kindeswohl und Elterninteressen

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Der Zertifikatskurs widmet sich folgenden Themenschwerpunkten:

Kindeswohlgefährdung früh erkennen, einschätzen und handeln

  • Systematisches Anwenden der beiden Instrumente Leitfaden für das Vorgehen bei Gefährdung des Kindeswohls und Instrument Gefährdungseinschätzung anhand von Fallbeispielen
  • Handlungsgrundsätze im Kindesschutz
  • Vorgehensweisen bei Verdacht auf körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt und/oder Vernachlässigung
  • Interventionsmöglichkeiten
  • Reflexion von Haltungen und Grundsätzen für die Arbeit mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und gewaltausübenden Personen
  • Zusammenarbeit und Kooperation mit Eltern, Bezugspersonen und Fachleuten

Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien heute

Trauma, Traumapädagogik und Resilienz im beruflichen Alltag mit Kindern, Jugendlichen und Eltern

Täterstrategien

  • Tatdynamik und Täterstrategien erkennen
  • Täterarbeit als Opferschutz – wie funktioniert das?
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit – Aufträge und Rollen in der Arbeit mit Tätern und Opfern
  • Grundlagen der fachpsychologisch-forensischen Tatbeurteilung
  • Interventionsmöglichkeiten und Methoden des Risikomanagements

Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen: Rechtliche Grundlagen und Einbettung in die Praxis

  • Grundlegende Prinzipien und Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz (inkl. Verfahren)
  • Zuständigkeiten sowie Partizipation von Kindern und Jugendlichen im zivilrechtlichen Kindesschutz
  • Grundsätze und Vorgehensweisen im zivilrechtlichen Kindesschutz
  • Organisation und Rollen im zivilrechtlichen Kindesschutz
  • Arbeit mit Fallbeispielen

Schnittstelle strafrechtlicher Kindesschutz

  • Rechtliche Grundlagen des Strafrechtes: Zuständigkeiten und Verfahren
  • Grundsätze und Vorgehensweisen und Schnittstellen zwischen Straf- und Zivilrecht
  • Einbettung und Anwendung in der Praxis mit Fokus auf die Zusammenarbeit
  • Zuordnung Zivilrecht und Strafrecht in Fallsituationen

Opferhilfegesetz

  • Grundlagen des Opferhilfegesetzes bezogen auf Kinder und Jugendliche
  • Anwendung und Handlungsoptionen des Gesetzes
  • Arbeitsweise einer Opferhilfestelle für Kinder und Jugendliche
  • Übung und Anwendung anhand von Fallbeispielen

Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen

  • Kennenlernen von unterschiedlichen kreativen Gesprächsformen und -techniken
  • Gestaltung und Protokollierungen von Anhörungen mit Kindern
  • Übung und Anwendung anhand konkreter Fallbeispiele

Kooperation und Zusammenarbeit mit Eltern im Kontext Gewalt und Kindesschutz

Dieser Kurs schliesst mit mindestens einem Leistungsnachweis ab.

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten respektive mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind. Das können unter anderem Personen aus den folgenden Arbeitsbereichen sein:

  • Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuung, stationäre Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendförderung etc.)
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • (Sozial-, Heil-)Pädagogik
  • Beratung und/oder Therapie
  • Behördenmitglieder des Zivil- und Strafrechts
  • Berufsbeistandschaften
  • Juristinnen und Juristen
  • Mitarbeitende in Sozialdiensten
  • Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind

Zulassung

Zugelassen sind Personen

  • mit einem anerkannten Tertiärabschluss (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule oder Höhere Fachprüfung);
  • mit qualifizierter Berufserfahrung;
  • mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, in dem sie das Gelernte umsetzen können (Prinzip Transferorientierung)

Sie bringen eine andere Vorbildung mit? Falls Sie die Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, jedoch eine adäquate Berufserfahrung im Bereich des Themengebiets vorweisen können, ist eine Aufnahme «sur Dossier» möglich. Gerne führen wir ein persönliches Gespräch. 

Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens
Für Teilnehmende ohne Hochschulabschluss ist das Seminar Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens im Sinne einer Nachqualifikation obligatorisch.

Die Absolventinnen und Absolventen

  • setzen sich mit den Grundlagen des Kindesschutzes aus unterschiedlicher professioneller Sichtweise und fallorientiert auseinander;
  • verfügen über ein theoretisches Basiswissen zum Kindesschutz, das ihnen ein theoriegeleitetes Handeln in ihrem Berufsfeld ermöglicht;
  • setzen sich mit den Sozialisations- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen auseinander;
  • sind in der Lage, Gefährdungen in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und im Rahmen ihres Auftrages eine adäquate Unterstützung einzuleiten;
  • kennen spezifische Interventionsmöglichkeiten und Vorgehensweisen im Kindesschutz, unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, spezifischer Entwicklungsbedingungen und gesellschaftlicher Wandlungsprozesse;
  • können berufsspezifische Möglichkeiten und Grenzen einschätzen und nutzen die Erkenntnisse im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit;
  • kennen Modelle der Fallbesprechung in einem interdisziplinären Team und sind in der Lage, diese anzuwenden.

Kontaktperson für fachliche Fragen

Mandy Falkenreck, Dipl. Päd.

IFSAR Institut für Soziale Arbeit und Räume Dozentin

+41 58 257 18 79 mandy.falkenreck@ost.ch

Kontaktperson für administrative Fragen

Alexandra Linder

Weiterbildung St.Gallen Studienkoordinatorin

+41 58 257 16 46 alexandra.linder@ost.ch