Ab dem 15.Dezember 2015 müssen Revisionsunternehmen, welche ordentliche Revisionen durchführen den neuen Schweizer Standard zur Qualitätssicherung 1 (QS 1) eingeführt haben. Um den neuen Anforderungen des QS 1 gerecht zu werden, plant die Geschäftsleitung eine Überarbeitung des internen Qualitätssicherungssystems.