Durch die Änderung des geltenden Revisionsrechts am 17. Juni 2011 fielen noch mehr KMU unter die eingeschränkte Revision. In der Arbeit soll herausgefunden werden, welchen Nutzen die KMU aus einer eingeschränkten Revision ziehen und wo es Verbesserungswünsche gibt. Die dazu nötigen Daten wurden anhand einer Primärerhebung gesammelt und statistisch ausgewertet. Es zeigt sich, dass die Unternehmen ihnen die eingeschränkte Revision zusätzliche Sicherheit bringt und dass sie den geringeren Aufwand als bei einer ordentlichen Revision schätzen. Aus den gesammelten Daten wurden anschliessend Verbesserungsmöglichkeiten für die Revisionsgesellschaften und den Gesetzgeber abgeleitet.