Barrierefreie Hochschule

Die Anlaufstelle barrierefreie Hochschule berät, unterstützt und begleitet Studierende und Mitarbeitende der Ostschweizer Fachhochschule bei der Bewältigung von Herausforderungen, die sich durch eine Behinderung oder chronische Krankheit ergeben.

Wenn Sie mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, können Sie einen Nachteilsausgleich für Studienleistungen und Leistungsnachweise beantragen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Die Anlaufstelle wendet sich an Studierende und Weiterbildungsteilnehmende

  • mit physischer Beeinträchtigung (z. B. Hör-, Seh-, Sprachbehinderung, Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparats)
  • mit psychischer Beeinträchtigung (z. B. AD(H)S, Depression, Angststörung, Autismus-Spektrum-Störung, Posttraumatische Belastungsstörung)
  • mit Teilleistungsstörungen (z. B. Dyslexie, Dyskalkulie)
  • mit chronischen Krankheiten (z. B. Diabetes, Rheuma, Morbus Crohn, Multiple Sklerose)

Angebote 

  • Beratung beim Antrag auf Nachteilsausgleich
  • Unterstützung bei baulich-technischen Barrieren
  • Netzwerke für Betroffene

Antrag

Studierende mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit sehen sich möglicherweise mit Problemen konfrontiert, die sich nachteilig auf ihr Studium auswirken können. Wenn Sie mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung oder chronischen Krankheiten leben, können Sie einen Nachteilsausgleich für Studienleistungen und Leistungsnachweise beantragen. 

Vorgehen

Wenden Sie sich frühzeitig für ein vertrauliches Gespräch an die zuständige Ansprechperson für Barrierefreiheit an Ihrem Studienort. Sie berät und unterstützt betroffene Studierende. Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich verwenden Sie bitte das nebenstehende Antragsformular (unter Downloads).

Fristen

Um die Umsetzung der Massnahmen zum Nachteilsausgleich sicherstellen zu können, ist die rechtzeitige Einreichung des Antrags auf Nachteilsausgleich inklusive der erforderlichen Dokumente bei der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule des jeweiligen Standortes notwendig.

Für Leistungsnachweise während des Semesters können Nachteilsausgleiche nur verfügt werden, wenn die Beantragung kurz nach Semesterstart bei der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule eingeht.

Für die Modulschlussprüfungen im Herbstsemester gilt als Frist die KW 45.
Für die Modulschlussprüfungen im Frühlingssemester gilt als Frist die KW 15.

Weitere Details und Bestimmungen entnehmen immatrikulierte Studierende und Weiterbildungsteilnehmende bitte der «Weisung zum Nachteilsausgleich» auf dem Infoportal.

Nachteilsausgleich Aufnahmeverfahren Studiengang Physiotherapie 

Studienanwärterinnen und Studienanwärter mit einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung können für die digitale Aufnahmeprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen. Zu diesem Zweck ist das offizielle Antragsformular Nachteilsausgleich (ohne Matrikelnummer) zusammen mit dem Attest sowie der unterschriebenen Entbindung der Schweigepflicht bis zum Ablauf der Anmeldefrist (Bachelor-Studium in Physiotherapie - jetzt informieren | OST) bei der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule einzureichen. Das Attest muss den Vorgaben «Merkblatt Attest einer Fachperson» entsprechen. Die entsprechenden Informationen und Dokumente finden Sie unter Downloads.

Für alle Hochschulangehörigen

  • Information/Beratung zum Thema Barrierefreiheit, Studium und Behinderung
  • Angebote für einen professionellen Umgang mit den Betroffenen

Für Mitarbeitende 

  • Beratung für die tägliche Arbeit im Umgang mit Betroffenen
  • Beratung für Mitarbeitende mit Beeinträchtigung oder chronischer Krankheit

Für Studieninteressierte und Externe

  • Information/Beratung für Studieninteressierte und externen Personen/Organisationen 

Merkblätter der OST

Die Webseite swissuniability.ch ist ein Gemeinschaftswerk des Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz. Das Netzwerk lebt durch das Engagement vieler Angehöriger an Schweizer Hochschulen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen einen wertvollen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Webseite beitragen. Das Netzwerk Studium und Behinderung Schweiz stellt zu diversen Beeinträchtigungen Merkblätter für die Lehre zur Verfügung.

Unter «Barrierefreiheit» wird der gleichberechtigte und uneingeschränkte Zugang aller Hochschulangehörigen zu Gebäuden, Räumlichkeiten, Informationen, Kommunikationssystemen und -technologien, Dienstleistungen, Ressourcen, Entwicklungsperspektiven und relevanten Unterlagen verstanden. Barrieren werden nicht nur als physische oder technische Einschränkungen aufgefasst, sondern auch als einstellungs- und umweltbedingte Barrieren. Die Anlaufstelle setzt sich für eine barrierefreie, chancengleiche Hochschule ein.

Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, Studium und Behinderung? Benötigen Sie Unterstützung? Möchten Sie einen Nachteilsausgleich beantragen? Wenden Sie sich für ein vertrauliches Gespräch an die Ansprechperson an Ihrem Studienort.