Passarelle HF

Absolventinnen und Absolventen einer mindestens dreijährigen Höheren Fachschule im Studienbereich (Technik bzw. Wirtschaft) können bereits erbrachte Leistungen im Bachelorstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen anrechnen lassen.

Durch die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen müssen Module nicht mehr absolviert werden, wodurch sich die Studienbelastung und allenfalls sogar die Studiendauer reduzieren lässt.

Die möglichen Anrechnungen variieren je nach absolviertem HF-Studiengang. Für die Lehrgänge in Maschinenbau, Unternehmensprozesse, Elektrotechnik und Automation bieten wir auf Anfrage vordefinierte Anrechnungen an. Für andere HF-Lehrgänge kann eine individuelle Anrechnung beantragt werden und gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen

Anrechnungsverfahren

Nach der Anmeldung zum Studium können während der HF-Ausbildung bereits absolvierte Fächer zur Anrechnung beantragt werden. Für Absolventinnen und Absolventen mit einem HF-Abschluss des BZWU und des ZbW bestehen standardisierte Anrechnungsverfahren mit Empfehlungen möglicher Anrechnungen. Absolventen anderer Höheren Fachschulen müssen mit Modulbeschreibungen der Höheren Fachschulen nachweisen können, dass die entsprechenden Kompetenzen bereits erlangt wurden.