Passarelle HF
Absolventinnen und Absolventen einer mindestens dreijährigen Höheren Fachschule im Studienbereich (Technik bzw. Wirtschaft) können bereits erbrachte Leistungen im Bachelorstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen anrechnen lassen.
Anrechnungsverfahren
Nach der Anmeldung zum Studium können während der HF-Ausbildung bereits absolvierte Fächer zur Anrechnung beantragt werden. Für Absolventinnen und Absolventen mit einem HF-Abschluss des BZWU und des ZbW bestehen standardisierte Anrechnungsverfahren mit Empfehlungen möglicher Anrechnungen. Absolventen anderer Höheren Fachschulen müssen mit Modulbeschreibungen der Höheren Fachschulen nachweisen können, dass die entsprechenden Kompetenzen bereits erlangt wurden.