Forschung und Entwicklung

Das Rückgrat unseres Angebots bildet der state of the art in praktisch reflektierter Philosophie und Wissenschaft. Dabei beteiligt sich das ZEN auch seinerseits an der Erforschung und Entwicklung ethischer Konzepte und Theorien sowie praktischer Tools und Methoden.

Unsere Forschungsexpertise reicht von politischer Ethik und Rechtsethik bis zu ganzheitlicher Entscheidungslehre. Einen besonderen Forschungsschwerpunkt setzen wir bei der Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Projekt SEGEL – Schwierige Entscheide – Gemeinsame Lösungen

«Darf man auf der Wohngruppe den Kühlschrank abschliessen?»

«Soll das Alkoholverbot in der Institution aufgehoben werden?»

«Dürfen Paare mit einer Beeinträchtigung zusammen auf der Wohngruppe Sex haben?»

Solchen und ähnlichen Fragen hat sich das Team SEGEL angenommen. Denn Selbstbestimmung und unabhängige Lebensführung haben einen zentralen Stellenwert für uns. Das gilt auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Die Betroffenen haben Rechte und Pflichten wie alle anderen auch – das ist spätestens seit Inkrafttreten des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine unumstössliche Tatsache. 

Damit verbunden sind besondere Herausforderungen an Institutionen sowie Fach- und Unterstützungspersonen für Menschen mit Behinderungen. Das zeigt sich unter anderem dann, wenn es darum geht, dass alle gemeinsam moralische Fragen besprechen können, welche aus dem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Fürsorgepflicht erwachsen können.

Im Projekt SEGEL haben wir uns intensiv mit dem Thema Selbstbestimmung auseinandergesetzt. Wir sind ein Team von Menschen mit und ohne kognitive Beeinträchtigungen und forschen, entwickeln und unterrichten zusammen.

SEGEL steht für: «Schwierige Entscheide – Gemeinsame Lösungen».

Zum einen wollten wir herausfinden, was Selbstbestimmung im Kontext von kognitiver Beeinträchtigung eigentlich genau bedeutet. Um eine Begriffsdefinition zu finden, haben wir mehrere Sokratische Gespräche durchgeführt. Das Resultat finden Sie hier.

Das zweite grosse Ziel des Projektes war die Erarbeitung eines strukturierten Gesprächsleitfadens, mit dem Menschen mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit Fachpersonen, Eltern, Beiständen etc. ethische Fragen im Kontext von Selbstbestimmung bearbeiten können.

Dieser Leitfaden wurde in verschiedenen Institutionen getestet und liegt nun in Form von fixfertigem Arbeitsmaterial vor.

Projektpartner: Hochschule Luzern.

Dieses Projekt ist eines der sechs Gewinnerprojekte der Jahresausschreibung 2017 «BREF – Brückenschläge mit Erfolg» – ein Kooperationsprogramm von Gebert Rüf Stiftung und swissuniversities.  Es wurde auch gefördert von der interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik.

Wir wurden mit unserem SEGEL-Projekt von der Stauffer-Stiftung ausgzeichnet und prämiert. Wir freuen uns sehr über die uns entgegengebrachte Wertschätzung. 

Weiterführende Links:


Videos zu unserem Projekt:


Projektleitung: Dr. phil. I Corinne Wohlgensinger
Projektteam:

  • Judith Adler (externe Co-Projektleitung der HSLU)
  • Urban Hanny
  • Peter Ladner
  • Susanne Rutishauser
  • Sibylla Strolz 
  • Karin Zingg

Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind besonders in Gefahr, dass ihr Recht auf Selbstbestimmung im Bereich der Sexualität, Verhütung und beim Thema Kinderwunsch übergangen wird. Ziel dieses Projektes ist eine Checkliste für Institutionen zur Überprüfung der Konformität mit dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK).

Das BRK und der Grundsatz der Selbstbestimmung und der Partizipation zieht sich durch alle Bereiche heilpädagogischen Handelns und bringt grosse fachliche Herausforderungen mit sich. Das Instrument der BRK-Checkliste soll den gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu fundamentalen Menschenrechten auf dem Gebiet der Sexualität, Verhütung und des Kinderwunsches für Betroffene fördern respektive gewährleisten und gleichzeitig Fachpersonen bzgl. der Umsetzung des BRK sensibilisieren und anleiten. Diese Checkliste kann als Grundlage zur Entwicklung von weiteren Instrumenten für die BRK-Konformität in anderen relevanten Lebensthemen von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung dienen.

Das Projekt ist partizipativ angelegt: Ein Team von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung arbeitet als Evaluator*innen im Projektteam mit und Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sind zugleich Zielgruppe der Evaluation.

Projektteam:

Das Projekt wird unterstützt vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen des EDI.

Das im August 2021 gestartete Projekt diskutiert aus einer ethischen Perspektive mögliche technische Weiterentwicklungen der Patientenverfügung, um die Ziele der Patientenverfügung wie Selbstbestimmung über die eigene Urteilsfähigkeit hinaus, Eigenvorsorge und Empowerment besser zu realisieren.

Interdisziplinäres Hochschulentwicklungsprojekt der Organisationseinheiten ZEN, IPW, IDEE und ICAI der OST – Ostschweizer Fachhochschule. (Personen ISAL/ ZEN: Prof. Dr. Florian Windisch und Nina Stern, MTh und MSc)

Im Rahmen der «AI Showcase-Projekte im akademischen Jahr 2022 / 2023» werden in Zusammenarbeit des DESA/ZEN mit dem ICAI die Grundlagen einer KI-Anwendung ethisch reflektiert hergeleitet, die in der Lage sein soll, Fallakten so zu pseudonymisieren, dass sensible Daten nicht mehr identifizierbar, aber die elementaren Anteile des Falls weiterhin erkennbar sind.

Projekt des DESA/ZEN mit dem ICAI der OST – Ostschweizer Fachhochschule, Laufzeit September 2022 – August 2023. (Personen ISAL/ ZEN: Prof. Dr. Christina Plafky, Prof. Dr. Florian Windisch und Nina Stern, MTh und MSc)

Das Projekt beleuchtet das Thema Entscheidungsfindung und Entscheidungsmethoden aus den Blickwinkeln Politik, Ethik, Recht, Technik, Gesundheit und Management. Dabei werden neben Lehrexzellenz an der OST Angebote im Bereich der Weiterbildung und Dienstleistung erarbeitet.

Interdisziplinäres Hochschulentwicklungsprojekt der Organisationseinheiten IDEE, ZEN, OZG und der Lehre Departement Wirtschaft der OST – Ostschweizer Fachhochschule, Laufzeit Oktober 2021 – März 2023. (Personen ISAL/ ZEN: Prof. Dr. Florian Windisch und Nina Stern, MTh und MSc)

«Selbstbestimmungsfähigkeit alter Menschen. Entscheidungshilfen für Interventionen durch die KESB» in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in der Deutschschweiz und dem philosophischen Seminar der Universität Hamburg. Dieses Projekt ist einer der fünf Gewinner der Jahresausschreibung 2015 «BREF – Brückenschläge mit Erfolg» – ein Kooperationsprogramm von Gebert Rüf Stiftung und swissuniversities

Die KESB hat die Aufgabe, für das Wohl und den Schutz von hilfsbedürftigen und vulnerablen Personen zu sorgen. Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird der Selbstbestimmung der betroffenen Personen wesentlich stärker Beachtung geschenkt, als dies bislang im alten Vormundschaftsrecht der Fall war. Damit trägt der Erwachsenenschutz dem Umstand Rechnung, dass bei alten Menschen in jedem Fall eine hinreichende Selbstbestimmung vorgelegen hat, die allerdings zum Zeitpunkt einer möglichen Intervention in Frage gestellt wird. Mit dem Eingriff in die individuelle Freiheit wird ein hohes ethisches Gut berührt, wodurch die Legitimationsbedürftigkeit von Interventionen durch die KESB und der ihnen zugrundeliegenden Entscheidungen steigt.

Massstab für die interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde ist aber nicht nur der Umgang mit dem Spannungsfeld von Selbst- und Fremdbestimmung, sondern auch die Form und Qualität der Interdisziplinarität bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung.
Die Entscheidungen beziehen sich auf Problemlagen, die keine vorgefertigten Lösungen i.S. von Handlungsrezepten zulassen, sondern immer eine Abwägung von sich oft widerstreitenden Optionen erfordern. Gerahmt von gesetzlichen Vorgaben, interdisziplinärem Professionswissen, ethischen Anforderungen und ökonomischen Mitteln ergibt sich ein Ermessensspielraum, in dem alle nicht sicheren Bestandteile der Entscheidungsfindung abgewogen werden. Auf diesen Prozess nehmen drei Faktoren Einfluss: die Emotionen der handelnden Personen, die Zeit (das Wohl der betroffenen Person hat einen doppelten Zeitbezug: Gegenwart und Zukunft) und die Ungewissheit (i.S. des Nichtwissens).

Da diese Dimensionen nicht über empirische und/oder rationale Verfahren zu bändigen sind und eine Letzt-Orientierung fehlt, wird die professionelle Intuition i.S. einer praktischen Vernunft zur massgeblichen Kraft des Entscheids im Ermessensspielraum. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Beschränkung des subjektiv-intuitiven Erfahrungswissens zu überschreiten ist, um die professionelle Intuition nachvollziehbar, überprüfbar und übertragbar zu machen. Durch die Verbindung dieser Elemente kann die professionelle Urteilkraft gestärkt und i.S. einer spezifischen Expertise auch gezielt geschult werden.

Das Projekt hat zum Ziel, auf dieser Grundlage Entscheidungshilfen im Erwachsenenschutz zu entwickeln, die den beteiligten Professionen sowohl Orientierung bei der Entscheidungsfindung bieten als auch das Fällen eines Entscheides im Rahmen des Ermessensspielraums unterstützen.

Was ist das Besondere an diesem Projekt?
In dieser Form liegt noch keine Entscheidungshilfe für den Erwachsenenschutz vor. Die meisten Studien im In- und Ausland beziehen sich eher auf die Phase der Abklärung, also auf die Vorphase des Entscheids. Zudem geht es mehrheitlich um Fragen zur Kindeswohlgefährdung. Problemstellungen im Bereich des Erwachsenenschutzes werden hingegen stark vernachlässigt. Es ist das Anliegen des Projekts, dass nicht einfach klassische Tools und Instrumente entwickelt werden, sondern gemeinsam mit den Projektpartnern nach neuen Formen von spezifischen Entscheidungshilfen gesucht wird. Dabei soll der Versuchung einer allein rationalistischen Lösung widerstanden werden, indem rationale Elemente mit Aspekten einer professionellen Intuition zu einem Modell einer praktischen Urteilskraft verbunden werden.

Arbeitsinstrument Kurzversion

Arbeitsinstrument ausführliche Version